Anschreiben
Die Form des Anschreibens orientiert sich an der DIN 5008 für Geschäftsbriefe.
„Anredeangaben“ in Formularen
In einem Gerichtsurteil des OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom Urteil vom 21.06.2022, Az. 9 U 92/20) muss nun umgesetzt werden, dass spätestens ab dem 01.01.2023 entweder keine Anrede mehr verlangt wird oder neben „Herr“ und „Frau“ auch weitere Anreden angeboten werden.
Für meine Praxis bedeutet es, dass ich aus den Generatoren die Anreden „Herr“ und „Frau“, „Damen und Herren“ streichen muss.
Vor dem Verfassen der Anrede muss nun neben dem Namen der angeschriebenen Person auch ausdrücklich nachgefragt werden, ob diese mit „Herr“ und „Frau“ oder einer anderen Anrede angesprochen bzw. angeschrieben werden muss.
Beim Anschreiben sollte diese Reihenfolge eingehalten werden:
- Deckblatt
- Anschreiben
- Lebenslauf
- Zeugnisse
- Sonstiges
Welcher Beruf?
Sehr geehrte Damen und Herren oder divers,
Warum dieser Beruf?
Was kann ich bereits? Wie arbeite ich?
Was macht mich besonders?
Ich freue mich, wenn ich Ihr Interesse an meiner Bewerbung geweckt habe und stehe Ihnen jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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